Wir verwenden Cookies, um das Ihnen bestmögliche Nutzererlebnis und erweiterte Funktionen wie den
Mitgliederlogin oder die Merkzettel-Funktion im Warenkorb unseres Shops zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren nutzen wir Tracking-Dienste wie Google Analytics um unser Web-Angebot zu optimieren.
Ich bin mit der Speicherung folgender Cookies einverstanden:
Frau Rosen von der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss stellte uns die aktualisierten "Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Jagden unter Corona-Bedingungen" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen zur Verfügung.
Nach mehreren Beratungen mit der Unteren Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss ist es nun möglich, die Jagdschein-Verlängerung schriftlich durchzuführen. Die Bedingungen, die Sie dabei beachten müssen, finden Sie hier zum Herunterladen.
Schonzeitaufhebung für Schwarzwild zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Aufgrund der erhöhten Ausbreitungsgefahr der Afrikanischen Schweinepest wurde die Schonzeitaufhebung geändert. Die Untere Jagdbehörde des Rhein-Kreises Neuss informiert Sie darüber mit dem anhängenden Schreiben.